In der Sendung „Mise au point“ von Ende Februar sah ich den Bieler Stadtpräsidenten, wie er fröhlich radfahrend mit dem Mobiltelefon telefoniert.
Daraufhin beschloss ich, nach Rücksprache mit dem Vorstand, das rechtswidrige Verhalten Stöcklis nach den Regierungs- und Grossratswahlen bei der Polizei anzuzeigen. Die Anzeige gegen Stöckli kommunizierten wir mit einer kurzen Pressemitteilung.
Wir von der auto-partei.ch setzen uns für die Anliegen der Verkehrsteilnehmer ein. Bei der Anzeige geht es keineswegs darum, die Velofahrer zu strafen, wir wollen nur Gleichheit für alle.
Dem Autofahrer werden immmer mehr Sicherheitsvorschriften aufgebürdet, Radfahrer aber meinen, sich mit den Stahleseln in einem rechtsfreien Raum zu befinden.
Das Telefonieren auf dem Velo lenkt ab und bei einem Unfall Auto gegen Velo oder umgekehrt, trifft den Autofahrer immer mindestens eine Teilschuld.
Stöckli hat als Stadtpräsident eine Vorbildfunktion. Er entschuldigt sich nun mit der Ausrede, jährlich über 5”000 km mit dem Fahrrad zurückzulegen. Heisst das nun, dass ein Autofahrer mit einer jährlichen Fahrleistung von 20’000 km zirka 4x während der Fahrt ohne Freisprechanlage im Auto telefonieren darf?
Dutzende von Motorfahrzeuglenker beklagen sich per Mail ebenfalls über das teilweise rüppelhafte und rambomässige Verhalten einzelner Velofahrer im Stadtverkehr und verlangen, dass fehlbare Lenker auch gebüsst werden. Laut einer Statistik der Bfu gab es in den Jahren 2002 bis 2007 mindestens vier getötete oder schwer verletzte Velofahrer, die während des Fahrens telefoniert hatten.
Stöckli muss mit Strafe rechnen
Telefonieren auf dem Fahrrad ist strafbar. Die Höhe der Busse bestimmt der Richter. Fehlbare Autolenker werden für ein solches Vergehen mit einer Busse von 100 Franken bestraft.
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02/04/2010 @ 18:03
Im Strassenverkehr muss man sich an die Gesetze halten. Egal ob mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs ist.
Sie haben richtig gehandelt Herr Frommenwiler, da die Polizei bei den Velofahreren meist beide Augen zudrückt musste man auf diese Weise ein Signal geben. Hoffentlich zeigt es Wirkung für die Zukunft.
28/07/2011 @ 15:17
Nach welcher Norm ist das Telefonieren beim Radfahren strafbar?
09/11/2011 @ 13:07
Hallo Selina,
Zitat: VSG Art. 1 ABS 2: Die Verkehrsregeln (Art. 26–57) gelten für die Führer von Motorfahrzeugen und die Radfahrer auf allen dem öffentlichen Verkehr dienenden Strassen, für die übrigen Strassenbenützer nur auf den für Motorfahrzeuge oder Fahrräder ganz oder beschränkt offenen Strassen.
Dies ist der Geltungsbereich. Somit ist auch auf dem Fahrrad eine Alkoholgrenze von 0.5 promille vorgeschrieben, keine Drogen und kein Telefonieren etc.. Solltest du diese auf dem Rad missachten, kann dir der Führerschein für Motorfahrzeuge entzogen werden.
freundlicher gruss,
Flavio Jutzeler
14/12/2011 @ 17:40
Lustig. Ist dabei was rumgekommen? Ist ja jetzt schon eine weile her…hat Stöckli eine Strafe zahlen müssen?
Katja